Integration und Vielfalt in den drei Institutionen des ZMI

Integration und Vielfalt in den drei Institutionen des ZMI

Ein Beitrag der Bezirksregierung Köln, der Stadt Köln und der Universität zu Köln

Bezirksregierung Köln

Die Bezirksregierung Köln ist eine staatliche Mittelinstanz mit vielfältigen Aufgaben. Als Bindeglied zwischen der Landesregierung und der Region vermittelt sie zwischen den unterschiedlichen Interessen. Sie bündelt die wichtigsten Fachaufgaben fast aller Landesministerien, bringt regionale Anliegen und Besonderheiten ein und sorgt dabei für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Sonderbelangen. Die Aufgaben reichen von der regionalen Entwicklungsplanung über Kommunalaufsicht, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Arbeitsschutz, den öffentlichen Gesundheitsdienst und Schulaufsicht bis hin zu Geobasis.NRW, einem Dienst, der Geobasisdaten erfasst und zugänglich macht.
Unter den über 2.000 Beschäftigten der Bezirksregierung Köln gibt es nicht wenige mit Einwanderungsgeschichte. Insofern ist die interkulturelle Vielfalt in unserem Hause seit vielen Jahren gelebte Realität. Würde man die Familiengeschichten vieler unserer Mitarbeitenden nachzeichnen, so würde man ihre Wurzeln sowohl in europäischen als auch außereuropäischen Ländern finden – darunter Belgien, Griechenland, der Iran, Italien, die Niederlande, Polen, Rumänien, Russland, Spanien, Syrien, die Türkei, die Ukraine und viele andere.
Im behördlichen Alltag legen wir größten Wert auf respektvollen Umgang und Chancengleichheit und setzen dazu vielfältige Maßnahmen um. Eine wichtige Funktion hat in diesem Zusammenhang der Integrationsbeauftrage.

Integrationsbeauftrager
Zu den Aufgaben des Integrationsbeauftragten gehört die Beratung der Behördenleitung zu verschiedenen Integrationsaspekten. Er ist zu hören und mit einzubeziehen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, die Auswirkungen auf Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben können. Das reicht von entsprechenden Formulierungen bei Stellenausschreibungen über das Angebot von Fortbildungsveranstaltungen zu kultursensiblen oder diskriminierungsvorbeugenden Themen bis hin zum Sprachenpool, welcher Mitarbeitende umfasst, die bei besonderen Anlässen mit ihren Sprachkenntnissen der Behördenleitung zur Verfügung stehen. Genauso wichtig ist aber auch, dass der Integrationsbeauftragte allen Mitarbeitenden in Sachen Integration als Ansprechperson und Interessensvertretung zur Seite steht. So können mitunter Störungen des kollegialen Miteinanders, die im Alltag nicht immer auszuschließen sind, durch ein Gespräch mit allen Beteiligten frühzeitig geklärt werden, sodass größere Konflikte vermieden werden können.

Partnerinitiative „Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung. NRW stärkt Vielfalt“
Mit dem Beitritt zu der Partnerinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen „Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung. NRW stärkt Vielfalt“ im Jahre 2021 hat sich die Bezirksregierung Köln noch stärker zum Thema Integration mit vielen interessierten Behörden und Unternehmen der Privatwirtschaft vernetzt. Regelmäßig beteiligen sich die Mitarbeitenden der Bezirksregierung an diesbezüglichem Erfahrungsaustausch und besuchen zudem impulsgebende Konferenzen oder Tagungen.

Arbeitsstelle Migration
Eine ganz besondere Rolle spielt in unserem Hause die Arbeitsstelle Migration. Sie ist Teil unserer Schulabteilung und unterstützt inhaltlich, organisatorisch und auch fachlich durch Beratung, Projektbegleitung und Bereitstellung von Materialien die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Einwanderungsgeschichte. Diese Arbeitsstelle ist unterteilt in die Bereiche „Fachberatung Integration durch Bildung“ und „Herkunftssprachlicher Unterricht“. Die Fachberatung unterstützt alle Institutionen und Personen im Rahmen der schulischen Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Einwanderungsgeschichte. Dabei fungiert sie als Bindeglied zwischen der Schulaufsicht, den Schulen, den kommunalen Integrationszentren und weiteren Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit. Sie unterstützt bei Übergängen zwischen den Schulen und Schulformen und berät in Einzelfällen. Herkunftssprachlicher Unterricht wird für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, deutscher und nichtdeutscher Nationalität sowie mit einer oder mehreren Familiensprachen zur Förderung und Weitererhaltung ihres Sprachschatzes an ausgewählten Schulen im Regierungsbezirk Köln in den Klassen 1 bis 10 angeboten.

„Sprachstark“ – Programme und Projekte für Schulen
Unter der Überschrift „Sprachstark“ bündelt die Arbeitsstelle Migration der Bezirksregierung Köln Programme und Projekte für Schulen, die sich durch sprachliche Heterogenität und Mehrsprachigkeit auszeichnen. Dazu gehören die Konzepte „DemeK –Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“, „Bilinguales Lernen“, „KOALA – koordiniertes mehrsprachiges Lernen, „Gelebte Mehrsprachigkeit“ sowie die Unterstützungsprogramme „QuisS – Qualität in sprachheterogenen Schulen“ und „BiSS-Transfer“.

Stadt Köln: Amt für Integration und Vielfalt

Im Dezember 2018 wurde das Amt für Integration und Vielfalt gegründet und organisatorisch im Dezernat der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln angesiedelt. Das Kommunale Integrationszentrum ist eine von fünf Abteilungen des Amtes, die Querschnittsaufgaben zu den Handlungsfeldern Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Gesellschaftliche Teilhabe, Politische Partizipation und Rechtlicher Status für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bündelt.
Ziel des Amtes ist es, gleichberechtigte Teilhabe und Chancengerechtigkeit für alle Kölner:innen zu fördern. Dies erfordert eine Angleichung der Lebensverhältnisse und gelebte Vielfalt durch den Abbau struktureller Benachteiligung, die Eröffnung gleichberechtigter Chancen und den Abbau von Diskriminierung. Das Amt trägt die Bedarfe seiner Zielgruppen in die Verwaltung und Stadtgesellschaft und setzt sich für sie ein. Eine wichtige Rolle spielen dabei das Diversity-Konzept der Stadt sowie das Konzept zur Stärkung einer integrativen Stadtgesellschaft.

Diversity-Konzept „Köln l(i)ebt Vielfalt“
Mit dem Diversity-Konzept „Köln l(i)ebt Vielfalt“ wurde 2020 eine richtungsweisende Handlungsstrategie verabschiedet, die Vielfalt als Potenzial und Ressource hervorhebt und als Instrument verschiedene Maßnahmen bündelt, die zu mehr Teilhabe und Inklusion beitragen. Konkrete Vorhaben sind beispielsweise die jährliche Teilnahme der Stadtverwaltung am Deutschen Diversity Tag oder die Erstellung eines Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache („Wertschätzende Kommunikation“). Die Beschreibung des Konzeptes gibt es zudem auch in Leichter Sprache.

Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
Ein weiterer Plan wurde bereits im Jahr 2011 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen: Das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft (Zukunft gestalten – Zusammenhalt stärken – Unterschiede anerkennen – Vielfalt nutzen)“. Das Konzept wird aktuell fortgeschrieben. Um die relevante Öffentlichkeit schon früh in die Weiterentwicklung einzubinden, die an den Projekten Beteiligten zu informieren und für die weitere Zusammenarbeit zu gewinnen, hat die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) des Kommunalen Integrationszentrums im Amt für Integration und Vielfalt am 20.11.2024 das Thema unter dem Titel „Von der integrativen zur postmigrantischen Gesellschaft – Wo stehen wir?“ aufgegriffen. Das Kommunale Integrationszentrum möchte mit diesem Weg der Transparenz und der frühen Einbindung die Bereitschaft erhöhen, auch im weiteren Prozess der Fortschreibung und Umsetzung mitzuwirken.

Praktische Beispiele für die Arbeit des Amtes im Sinne der Integration

Förderung von Interkulturellen Zentren
Die aktuell 45 Interkulturellen Zentren in Köln engagieren sich in Zusammenarbeit mit den hier lebenden Menschen für ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben. Die Zentren sind Anlaufstellen für Empowerment, Partizipation, gesellschaftliche Teilhabe und Solidarität. Sie sind Orte der Selbstorganisation und einer aktiven und lebendigen Demokratiegestaltung. Sie sind Orte der Begegnung für Menschen verschiedener Lebenswirklichkeiten und unterschiedlicher kultureller sowie sozialer Herkunft. Sowohl schon lange hier lebende Migrant:innen, langjährige Bewohner:innen im Viertel mit und ohne Migrationsgeschichte als auch Neu-Zugewanderte und Menschen mit Fluchterfahrung finden hier Unterstützung und einen Ort, an dem Partizipation und Begegnung auf Augenhöhe stattfinden können.

Weitere Informationen zu den Interkulturellen Zentren Kölns finden Sie unter https://interkulturell.koeln/.

Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Köln
Seit 2021 liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Büros für Diversity Management im Amt für Integration und Vielfalt in der Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln. Dazu hat das Amt den Prozess „(Post-)Koloniales Erbe der Stadt Köln“ initiiert, der sowohl nach innen als auch nach außen mit dem Ziel wirkt, für die Verwaltung einen Weg hin zu einer dekolonialen Praxis zu finden. Insbesondere die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen durch ein zivilgesellschaftliches Expert:innengremium, das zur Beratung der Oberbürgermeisterin einberufen wurde, bietet hierfür eine Grundlage. Darüber hinaus wurde ein gesamtgesellschaftlicher Dialog zum Thema eröffnet und damit eine partizipative Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Dies lädt zum Austausch ein und gibt den Kölner:innen die Möglichkeit, sich aktiv mit ihren Anliegen zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes einzubringen. Im Rahmen verschiedener Veranstaltungsformate wurden beispielsweise Themen wie Gesundheit und Rassismus, Straßennamen und koloniale Erinnerungsorte sowie die Perspektive Schwarzer Menschen in Deutschland beleuchtet.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt setzt sich für die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Diese zielt auf Partizipation, Chancengleichheit und Teilhabe aller Menschen in Köln ab, unabhängig von (zugeschriebener) Herkunft und kultureller Identität. Indem sich die Stadtverwaltung stärker auf die Herausforderungen und Bedingungen der Einwanderungsgesellschaft einstellt, werden Barrieren beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen kontinuierlich abgebaut und Möglichkeiten der Einflussnahme und Teilhabe gerechter verteilt. Den Prozess der Interkulturellen Öffnung geht das Amt mit einer rassismuskritischen Perspektive an. Zusätzlich wurde ein Leitfaden zur diskriminierungssensiblen Sprache entwickelt. Derzeit läuft eine Fortbildungsreihe zum Thema Awareness für interessierte Mitarbeitende des Kommunalen Integrationszentrums.

Förderung von Projekten der rassismuskritischen und antirassistischen Arbeit
Die Kölner Verwaltung stellt sich Diskriminierung und rassistischer Ausgrenzung entschieden entgegen und klärt über Erscheinungsformen, Ursachen sowie Auswirkungen von Rassismus auf. Zu den aktuellen Maßnahmen gehört unter anderem die Förderung rassismuskritischer Projekte. Finanzielle Mittel hierfür werden seit dem Jahr 2007 in unterschiedlicher Höhe auf Vorschlag des Kommunalen Integrationszentrums durch den Integrationsrat der Stadt Köln vergeben. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt. Das Amt für Integration und Vielfalt fördert zudem zwei nicht-städtische Antidiskriminierungsbüros.

Netzwerke im Amt für Integration und Vielfalt
Stabile Netzwerke sind entscheidend, um Vielfalt zu leben und zu stärken. Im Amt für Integration und Vielfalt gibt es beispielsweise das „Buntwerk“ für LSBTI-Kolleg:innen und das Mosaik-Netzwerk für Mitarbeitende mit internationaler Familiengeschichte. Beide Netzwerke bieten die Möglichkeit, sich in geschützten Räumen zu aktuellen Themen und Herausforderungen auszutauschen und neue Impulse für die eigene Arbeit oder die persönliche Entwicklung zu erhalten.

 

Universität zu Köln

Die Frage von diversitätssensibler Hochschulentwicklung im Kontext unserer postmigrantischen Gesellschaft stellt sich an einem Hochschulstandort wie der Stadt Köln ganz besonders: Im Jahr 2023 hatten 42,4 % aller Einwohner:innen in Köln einen Migrationshintergrund, rund jede fünfte in Köln lebende Person (20,9 %) hat eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie spiegelt sich dies wider an der Universität zu Köln (UzK)?
Die UzK ist mit aktuell knapp 42.000 Studierenden eine der größten Universitäten bundesweit. Die Zusammensetzung der Kölner Studierendenschaft an der UzK ist mit Blick auf Migrationsgeschichte divers: Laut der Studieneingangsbefragung in 2023 gaben 32,7 % der Studienanfänger:innen einen Migrationshintergrund an. Besonders stark vertreten waren Studierende mit Migrationshintergrund an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (39 %), am geringsten war der Anteil in Lehramtsfächern (nur 27,5 %). Hier setzt die Analyse von potenziellen Ausschluss- und Diskriminierungsverhältnissen des Prorektorats Antidiskriminierung und Chancengerechtigkeit der UzK an. Die Analyse befasst sich mit vielfältigen Zusammenhängen in diesem Kontext und bezieht dabei neben der Migrationsgeschichte auch weitere Aspekte, wie den der sozialen Herkunft, mit ein: Gibt es ausreichend Role-Models für Abiturient:innen aus nicht-akademischen Elternhäusern? Sind Dozierende ausreichend im Erkennen von Rassismus geschult und wissen Studierende, an wen sie sich wenden können im Falle von Diskriminierung? Wie gestaltet sich der weitere Weg in die Wissenschaft für BIPoC Abiturient:innen? Diese und weitere Fragen bestimmen den Umgang mit Vielfalt an der Universität zu Köln.

Strategie Chancengerechtigkeit
Im Rahmen des Audits „Vielfalt gestalten“ (2017-2018) hat die UzK in einem hochschulweiten Prozess ihre „Strategie Chancengerechtigkeit“ entwickelt. Die Strategie bildet das Dach, unter dem die Handlungsfelder Geschlechtergerechtigkeit und Familienbewusstsein, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit, Antidiskriminierung und seit 2021 auch Rassismuskritik abgebildet und verschränkt werden.
Handlungsleitende Grundsätze sind Partizipation und Empowerment, Forschungsorientierung, Intersektionalität und Nachhaltigkeit.
Übergreifende und für alle Handlungsfelder relevante Zielsetzungen sind:

  • Die Förderung eines chancengerechten Zugangs zum Studium und zur beruflichen Entwicklung in Wissenschaft und Verwaltung
  • Die Weiterentwicklung einer Führungs- und Arbeitskultur, in der Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf Qualitätsmerkmale sind
    • Die Erhöhung der Transparenz bei Stellenbesetzungen, Gremienwahlen und Fördermaßnahmen
    • Die Sensibilisierung für und der Abbau von strukturelle(r) Diskriminierung
    • Die Investition in barrierefreie und familienfreundliche Infrastrukturen
    • Die Förderung diversitätsbezogener Forschung und Lehre

Auf zentraler Ebene verantwortet das Prorektorat für Antidiskriminierung und Chancengerechtigkeit die Umsetzung der Strategie Chancengerechtigkeit und die Verknüpfung aller Handlungsfelder. Das an das Prorektorat angegliederte Referat Chancengerechtigkeit fungiert als strategische Schnittstelle zwischen den Institutionen und Interessenvertretungen der Handlungsfelder und koordiniert in Kooperation mit entsprechenden Akteur:innen insbesondere die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen sowie punktuell auch Beratungen in den Handlungsfeldern Inklusion, Rassismuskritik/Antisemitismuskritik und Bildungsgerechtigkeit. Auf Fakultäts-Ebene wurden ebenfalls Strukturen für den Bereich Chancengerechtigkeit aufgebaut. Prodekanate mit Zuständigkeit für Chancengerechtigkeit, dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen für von Diskriminierung betroffene Studierende sowie dezentrale Anlaufstellen beraten zu inklusionsbezogenen Fragen.

Maßnahmen zu Bildungsgerechtigkeit und Rassismuskritik
Folgende Maßnahmen und Vorhaben, die vor allem Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern sowie Studierende mit Rassismuserfahrungen ansprechen, haben sich an der Universität zu Köln als besonders erfolgreich erwiesen:

Talentscouts
In gemeinsamer Kooperation mit der TH Köln sind insgesamt sieben Talentscouts der Universität zu Köln an weiterführenden Schulen im Einsatz, um junge motivierte Talente auf ihrem persönlichen Bildungsweg durch die Oberstufe und beim Übergang in ein (duales) Studium oder in eine Berufsausbildung zu begleiten, zu motivieren sowie Netzwerke und Zugänge zu existierenden Förderinstrumenten des Bildungssystems zu eröffnen.

SHK-Stellen-Projekt
Seit 2018 können zudem Studierende aus einem nichtakademischen Elternhaus im Rahmen des bundesweit einzigartigen SHK-Stellen-Projekts gefördert werden. Sie erhalten die Möglichkeit, bereits zu Beginn ihres Studiums Einblicke in die Arbeitsabläufe an einer Hochschule und in die Wissenschaftskultur zu erhalten. Zeitgleich wird ihre finanzielle Situation durch eine studiennahe Nebentätigkeit unterstützt.

Erste Generation Promotion Mentoring+
Das Programm Erste Generation Promotion Mentoring+ ist ein deutschlandweit einzigartiges Mentoring-Angebot für Promovierende und fortgeschrittene Masterstudierende mit einem nichtakademischen Familienhintergrund. Die Teilnehmenden werden ein Jahr lang von einer:einem promovierten Mentor:in aus einem nichtakademischen Elternhaus begleitet. Das Programm ist seit 2018 etabliert, fortlaufend evaluiert und seit 2024 vom Rektorat verstetigt worden.

Rassismuskritik
Fußend auf Unterstützungsbedarfen von Wissenschaftler:innen mit Migrationsgeschichte, der Gründung des Autonomen BIPoC-Referats in 2020 sowie der hohen Beratungsnachfrage von Studierenden mit Rassismuserfahrungen an der UzK wurden Strukturen aufgebaut, dieses Thema an der UzK explizit zu adressieren.

Rassismuskritische Beratung
Eine in 2020 erstmals eingerichtete externe rassismuskritische Beratung für Studierende war von Beginn an stark nachgefragt und wird seit 2024 aus Rektoratsmitteln dauerhaft implementiert.

Rektoratsbeauftragte:r für Rassismuskritik
Das Rektorat der UzK hat zudem zum 1. April 2022 als erste Universität in Deutschland eine Person als Rektoratsbeauftragte:n für Rassismuskritik ernannt. Sie wirkt in dieser – zunächst für zwei Jahre bestellten und in 2024 erneut bestätigten – Funktion auf den Abbau rassistischer Strukturen und rassistischer Diskriminierung hin.

Referent:innenstelle für Rassismuskritik
Aufgrund des erhöhten Koordinationsaufwands im Themenfeld Rassismuskritik und der steigenden Nachfrage nach einer Anlaufstelle bei rassistischer Diskriminierung für Mitarbeitende wurde 2021 zudem die Referent:innenstelle für Rassismuskritik im Referat Chancengerechtigkeit eingerichtet. Zentrale Aufgaben sind neben der Beratung von Mitarbeitenden die Koordination von Vernetzungsaktivitäten, die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung universitätsinterner Sensibilisierungsmaßnahmen.

Gerade in Zeiten des politischen Rechtsrucks bedeutet der Umgang mit Vielfalt, am Campus Haltung zu zeigen. Als weltoffene und forschungsstarke Universität steht die UzK für gesellschaftliche Verantwortung, Dialog und Transfer. Hieran werden wir auch in Zukunft festhalten und kontinuierlich an einer diversitätsorientierten Weiterentwicklung unserer Universität arbeiten!