Delfin 4: Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder

Delfin 4: Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder

von Anja Kolb-Bastigkeit • Artikel im ZMI Magazin 2009, S. 21

Sprache ist die Grundvoraussetzung oder besser noch der Schlüssel für den späteren Erfolg in der Schule und im Beruf. Aus diesem Grund ist die Sprachförderung ein Schwerpunkt der Bildungsarbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder. Nordrhein-Westfalen führte als erstes Bundesland im März 2007 den verbindlichen Sprachtest für Vierjährige „Delfin 4“ ein. Um Kinder frühzeitig in ihrer Sprachentwicklung zu fördern, wird die Sprachkompetenz aller Kinder nun bereits zwei Jahre vor der Einschulung untersucht.

Wie werden die Kinder getestet?
In der ersten Stufe des Sprachstandsfeststellungsverfahrens werden jeweils drei bis vier Kinder gemeinsam von einer Grundschullehrerin oder einem Grundschullehrer und einer Erzieherin oder einem Erzieher im Kindergarten 20 bis 25 Minuten lang spielerisch getestet. Ziel dieses wissenschaftlich entwickelten Spiels ist es, die Kinder immer wieder zum Sprechen anzuregen. Die Lehrkräfte stellen dabei möglichst gemeinsam
mit der Erzieherin oder dem Erzieher fest, bei welchen Kindern die Deutschkenntnisse ausreichend sind – und welche Kinder altersgerecht sprechen. Für diese Kinder ist das Verfahren nach der ersten Stufe beendet.
Kinder, die Auffälligkeiten zeigen, werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer ein zweites Mal – etwa zwei Monate später – mit einem anderen Spiel erneut getestet.

Die Kinder, die zum Zeitpunkt des Tests keinen Kindergarten besuchen, werden direkt von den Schulen zum Test eingeladen. Diesen Eltern wird bei Sprachförderbedarf ihrer Kinder die Anmeldung in einer Tageseinrichtung empfohlen. Bis auf wenige Ausnahmen, wird dieses Angebot gerne angenommen.

Wie wird Kindern mit zusätzlichem Sprachförderbedarf geholfen?
Für Kinder, deren Sprachstand nicht altersentsprechend ist, stellt das Land zwei Jahre lang 340 Euro pro Kindergartenjahr und Kind zur Verfügung. In der Stadt Köln wurde im März 2008 bereits der zweite Sprachtest durchgeführt und mit Stand Januar 2009 erhalten rund 3.860 Kinder in Köln zusätzliche Sprachförderung.
Seit dem 1. August 2008 sind alle Tageseinrichtungen für Kinder nach § 13 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz KiBiz zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, kontinuierlich die Sprachentwicklung der Kinder zu fördern. Das Sprachstandsfeststellungsverfahren „Delfin 4“ bildet hierfür eine Grundlage. Gemäß der Landesrichtlinie
„Grundzüge der fachlichen Umsetzung“ werden die Landesmittel zur Sprachförderung hauptsächlich für zusätzliches Personal in den Tageseinrichtungen und ein kleiner Teil für Spielund Beschäftigungsmaterialien verwendet.

Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
In den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder arbeiten zur Zeit in rund 160 (von 223) Einrichtungen zusätzliche Fachkräfte zur Entlastung des Stammpersonals. Bei diesem zusätzlichen Personal handelt es sich um ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger oder Erzieherinnen und Erzieher. Sie unterstützen die den Kindern vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen, damit diese die Sprachförderung mit Methoden der Elementarpädagogik ganzheitlich im Alltag der Tageseinrichtung für Kinder durchführen können.
So wird in den Stammund in Kleingruppen – nach dem Sprachkonzept der Stadt Köln – eine ganzheitliche Sprachförderung mit allen Kindern durchgeführt, die die Wahrnehmung des Kindes mit allen Sinnen schult (sehen, hören, schmecken, riechen, fühlen/tasten, sich bewegen). Eine gut entwickelte Wahrnehmung seiner selbst und seiner Umwelt ist für ein Kind die wesentliche Voraussetzung für das Bilden von Begriffen und für das spätere Lernen von Lesen, Schreiben und Rechnen. Es werden Aktivitäten angeboten wie Lieder, Kreisspiele und Fingerspiele, Reime und Rätsel, Gespräche mit Handpuppen, Tänze, Zirkusund Theater-Spiele. Die Erzieherinnen und Erzieher sind dabei professionelles Sprachvorbild.

Ausblick
Bleibt abschließend festzuhalten, dass der Sprachtest „Delfin 4“ immer noch in den Kinderschuhen steckt – und es sicherlich noch einige Nachbesserungen im Verfahren geben muss. Trotz aller Kritik, die man aber am Sprachstandsfeststellungsverfahren – gerade auch an der Methode und der Abwicklung – äußern kann, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Einführung des Sprachtests für viele Kindern bessere Fördermöglichkeiten geschaffen und einen Kernpunkt in der Integrationspolitik verwirklicht.