Jugendliche, Eltern und Betriebsinhaber/-innen mit Migrationshintergrund: Für die Berufsausbildung begeistern! Praxisbeispiel Handwerkskammer zu Köln

Jugendliche, Eltern und Betriebsinhaber/-innen mit Migrationshintergrund: Für die Berufsausbildung begeistern!
Praxisbeispiel Handwerkskammer zu Köln

von Dr. Markus Th. Eickhoff • Artikel im ZMI Magazin 2010, S. 32

Noch immer ist in Deutschland die duale Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule die ideale Ausgangsbasis für das Berufsleben. Sie schafft beste Zugänge zu interessanten Arbeitsplätzen, schützt nachhaltig vor (Langzeit-) Arbeitslosigkeit und eröffnet – bei entsprechenden Interessen und Talenten – vielfältige Karriereperspektiven. Leider streben Jugendliche mit Migrationshintergrund seltener eine duale Berufsausbildung an als ihre  Klassenkameraden/-innen ohne Zuwanderungsgeschichte – wie unter anderem die Kölner Schulabgängerbefragung 2010 ergeben hat. Dies soll sich ändern! Aber wie? Die Handwerkskammer zu Köln hat einen Aktionsplan „Integration durch Ausbildung!“ entwickelt, der mögliche Wege aufzeigt.
Im Bezirk der Handwerkskammer zu Köln, zu dem die Kreisfreien Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Landkreise Rhein-Erft, Rhein-Sieg, Rhein-Berg und Oberberg gehören, gibt es rund 15.000 Auszubildende. Davon sind knapp 1.200 (das entspricht in etwa 8 %) Ausländer. Der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund liegt wesentlich höher, kann aber leider statistisch nicht erfasst werden. Im Handwerk hatten Bewerber mit Migrationshintergrund schon immer gute Aussichten auf einen Ausbildungsplatz. Vor dem Hintergrund der dabei gesammelten Erfahrungen und im Zuge des sich ausweitenden Fachkräftemangels rückt diese Zielgruppe noch weiter in den Mittelpunkt. Deshalb spricht die Handwerkskammer zu Köln Jugendliche mit Migrationshintergrund gezielt an und stellt ihnen die vielfältigen Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven im Handwerk vor. Es gibt rund 150 anerkannte Berufe, die dort ausgebildet werden. Von „A“ wie Änderungsschneider/-in, Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs-und Klimatechnik sowie Augenoptiker/-in bis „Z“ wie Zahntechniker/in und Zweiradmechaniker/-in.
Wir sind auf Ausbildungsmessen sowie Berufsbörsen vertreten und richten solche Veranstaltungen aus. Dort informieren wir über die Ausbildung im dualen System, die Handwerksberufe, deren Anforderungen und den Ausbildungsalltag. Sofern möglich präsentieren wir Berufe in kleinen Praxisprojekten, in denen die Jugendlichen selbst Hand anlegen können. In den letzten Jahren wurden einige neue Handwerksberufe entwickelt, die besonders junge Migranten/-innen ansprechen sollen. Dazu zählen Änderungsschneider/-in und Speiseeishersteller/-in. Hier gibt es weitere Potenziale, junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für eine Berufsausbildung zu gewinnen.
Eltern sind die wichtigsten Ratgeber in der Berufsorientierung. Vielen Eltern mit Migrationshintergrund ist jedoch die duale Ausbildung fremd, weil in ihrer Heimat andere Wege in den Beruf – zum Beispiel Anlernen oder schulische Bildungsgänge – üblich sind. Deshalb haben wir die zweisprachigen Flyer „Ausbildung im Handwerk – Ihre Zukunft!“ herausgegeben, die es inzwischen in türkischer, italienischer, russischer, griechischer, polnischer, kroatischer und bulgarischer Übersetzung gibt. Diese Flyer richten sich an Jugendliche sowie Eltern und beschreiben die Ausbildung im Handwerk in kompakter Art und Weise.
Auch die fünfsprachige Berufsbörse „Ausbildung im Handwerk – Für Ihre Zukunft nur das Beste!“ der Handwerkskammer zu Köln und der Agentur für Arbeit Köln in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Köln im Mai dieses Jahres fand mit rund 1.000 Besucher/-innen eine sehr positive Resonanz. Diese Veranstaltung, an der auch der Kölner Oberbürgermeister, mehrere Generalkonsulate und verschiedene Migrantenorganisationen mitwirkten, war in ihrer Art landesvermutlich sogar bundesweit einzigartig. Mehrere Städte und Kreise unseres Kammerbezirks prüfen nun, ähnliche Ausbildungsbörsen durchzuführen.
Besonders gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben jungen Menschen mit Migrationshintergrund vermutlich in Betrieben, deren Inhaber/-in selbst Zuwanderungsgeschichte hat. Eine Studie von Rambøll Management zeigt, dass die Ausbildungsbetriebsquote bei „Migrantenunternehmen“ mit gut 14 % deutlich unter dem Durchschnitt (knapp 25 %) liegt. Das liegt unter anderem daran, dass Betriebe, deren Inhaber/-in einen Migrationshintergrund haben, häufig spezialisierte Kleinstbetriebe sind, die geringere Ausbildungsmöglichkeiten haben. Dennoch muss es ein Ziel sein, die Ausbildungsbetriebsquote zu erhöhen.
Die zeitweise Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (siehe Beispiel der Familie Graci in diesem Heft) sollte hier entsprechende Impulse setzen. Die Evaluation des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigte jedoch, dass der zahlenmäßige Effekt (mehr Ausbildungsbetriebe und -verträge) hinter den Erwartungen blieb und insbesondere Ausbilder/-innen ohne entsprechender Pädagogik-Prüfung in der Praxis häufig vor großen Herausforderungen standen, die nicht selten in Konflikten mit dem/der Auszubildenden oder sogar in Ausbildungsabbrüchen mündeten. Konsequenterweise wurde die Ausbildereignungsverordnung zum 1. August 2009 in modifizierter Fassung wieder eingeführt.
Der Programmbereich „Koordinierungsstelle Ausbildung in Ausländischen Unternehmen“ (KAUSA) des BIBB möchte vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen die Ausbildungsbereitschaft in Betrieben, deren Inhaber/-in Migrationshintergrund hat, erhöhen. Dazu hat KAUSA im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Vorbereitungslehrgänge zur Ausbildereignungsprüfung für Unternehmer/-innen und Fachkräfte mit Migrationshintergrund ausgeschrieben. 19 Anbieter – darunter das Fortbildungszentrum Köhlstraße der Handwerkskammer zu Köln – wurden in 34 Städten für insgesamt ca. 1.000 Teilnehmer/-innen ausgewählt. Diese Lehrgänge sind speziell auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten und für die Teilnehmer/innen kostenlos. Unsere Erfahrungen machen deutlich, dass neben dem Kosten vor allem der Zeitaspekt Menschen mit Migrationshintergrund davon abhält, sich zum/zur Ausbilder/-in zu qualifizieren. Hier ist verstärkt zu den Vorteilen von Ausbildung zu beraten.
Auch in diesem Zusammenhang versuchen wir verstärkt mit Migrantenorganisationen – wie z. B. mit dem Com.It.Es. Köln (Komitee der Italiener im Ausland) – zusammenzuarbeiten. Mit dieser Organisation ist schon eine zweisprachige Informationsbroschüre in Planung. Dabei stehen die betriebsspezifischen Ausbildungsmöglichkeiten im Vordergrund.

Ausbilder-Eignung

  •  Wer darf ausbilden?
    Nicht jeder darf einen Azubi, also einen Auszubildenden, beschäftigen. Hierzulande braucht man dafür einen Ausbilderschein. Die „zuständige Stelle“, so heißen die Industrieund Handels- bzw. Handwerkskammern im Bürokratendeutsch, prüft, ob ein Betrieb ausbilden darf. Dazu muss zunächst die Ausbildungsstätte geeignet sein, also ein Betrieb muss die nötigen Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen haben. Dann muss es fachlich geeignete Ausbilder geben, das bedeutet in der Regel, der Ausbilder muss den Beruf gelernt haben, in dem er ausbilden will, und drittens muss der Ausbilder seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Dafür braucht er den Ausbilderschein, den er oder sie bei der Kammer bekommt. Die meisten müssen sich darauf in einem Kurs vorbereiten, den veranstalten dann Weiterbildungsanbieter.
    Bei Handwerkern ist das kein Problem, denn die Ausbildung zum Ausbilder ist Bestandteil der Meisterkurse, d. h., alle Meisterbetriebe sind von vornherein ausbildungsberechtigt.
    Von 2003 bis Juli 2009 wurden Ausbilder vom Nachweis der Ausbilderprüfung befreit. Damit sollten mehr Betriebe angeregt werden, auszubilden. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung hat erwiesen, dass diese erwünschte Wirkung nicht im erwarteten Ausmaß eingetreten ist. Aber es zeigten sich einige negative Auswirkungen: Konflikte zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Lehrlingen endeten häufiger mit dem Abbruch der Lehre, und die Auszubildenden schnitten in den Prüfungen schlechter ab.
    Ab August gilt eine neue, schlankere Ausbilder-Eignungsverordnung. Künftige Ausbilder müssen in vier Handlungsfeldern fit sein: Sie müssen die Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und die Ausbildung planen, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken können, die Azubis begleiten und auf die Abschlussprüfung vorbereiten.
  • Ausnahmen
    Will jemand ausbilden, ohne dass er selbst die einschlägige Berufsausbildung hat, so kann er das beantragen, wenn er genügend Praxis vorzuweisen hat und sich einer Überprüfung unterzieht, wie im Beispiel unseres Berichts.
    Wenn es um die Ausbildung von Familienangehörigen geht, und auch in anderen, eng begrenzten Ausnahmefällen, kann die Kammer auf die Prüfung nach der Eignungsverordnung verzichten. Und wer die Berechtigung zur Ausbildung in der Zeit von 2003 bis 2009 erworben hat, als die Pflicht zur Eignungsprüfung aufgehoben war, der darf auch künftig ausbilden, wenn es in der Zwischenzeit keine Beanstandungen gegeben hat.
  • Ausländische Ausbilder
    In einem Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Berufsbildung wurden die besonderen Schwierigkeiten ausländischer Ausbilder erhoben. Als hinderlich wurde die zeitliche Belastung durch den Vorbereitungskurs empfunden – das gilt auch für deutsche Kursteilnehmer. Da viele Betriebe von Ausländern sehr klein sind, trifft sie die Belastung stärker, weil der Chef selbst für die Ausbildung zuständig ist. Außerdem wurde bemängelt, dass Übungsaufgaben und auch die Prüfung schwer verständlich seien. Die „Koordinationsstelle Ausbildung in ausländischen unternehmen (KAUSA)“ bereitet nun spezielle Kurse für Migranten vor, die in ihren Betrieben ausbilden wollen.